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Montagebedingungen
Unsere Montagebedingungen gelten für alle Montage- und Kundendienstarbeiten außerhalb unseres Betriebes in Verbindung mit unseren allgemeinen Vertragsbedingungen. In der Regel erfolgt schriftliche Auftragsbestätigung. Die Montagebedingungen haben jedoch auch dann volle Gültigkeit, wenn aus zeitlichen oder sonstigen Gründen eine Auftragsbestätigung bei Beginn der Arbeiten nicht vorliegt.
Freistellungsbescheinigung
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen nach § 48 b Abs. 1 EStG:
Chemikalien zur Wasser-Enthärtung

QUACERT Zertifikat
Erhalten für die Auslegung, Konstruktion, Montage und Wartung von Dampfkesseln sowie die damit verbundene Anlagentechnik und Engineering-Dienstleistungen.